Zum Hauptinhalt springen

Die informierte Patientin, der informierte Patient.

Facharztstandard & Facharztkompetenz

Warum zu Fachärzten für Kieferchirurgie & Gesichtschirurgie mit Doppelapprobation?

Weil Sie dort das höchste Qualifikationsniveau (Facharztstandard & Facharztkompetenz) für Kieferchirurgie und Gesichtschirurgie erhalten. Fachärzte für Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie verfügen kraft ihrer Ausbildung über einen höheren medizinischen Qualifikationsrahmen als Fach-Zahnärzte für Oralchirurgie.  Die Weiterbildung zum Facharzt für Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie umfasst eine 60 Monate ärztliche Weiterbildungszeit und setzt ein abgeschlossenes Doppelstudium der Humanmedizin und Zahnmedizin voraus. Der gesamte Ausbildungsweg von Beginn des Erststudiums bis zur Facharztprüfung summiert sich auf etwa 16 Jahre. Daher sind Sie fachlich bei kieferchirurgischen, implantologischen (Zahnimplantate) und gesichtschirurgischen Behandlungen bei einer Fachärztin oder einem Facharzt in sehr guten Händen.

Eine fach-zahnärztlich chirurgische Ausbildung erreicht nicht dasselbe Qualifikationsniveau wie die eines Facharztes oder einer Fachärztin für Mund-, Kiefer- & Gesichtschirurgie. Die Ausbildung zum Fachzahnarzt für Oralchirurgie unterscheidet sich beispielsweise durch eine fehlende Approbationsvoraussetzung als Arzt / Ärztin sowie eine geringere Weiterbildungsdauer. Im Ergebnis stellt sie eine verhältnismäßig deutlich reduzierte nicht-ärztliche Ausbildung dazu dar.

Warum klären wir im Sinne der Patientenversorgung klar und transparent auf?

Wir stellen zunehmend fest, dass Fach-Zahnärzte (ohne ärztliche Approbation) in chirurgischen Disziplinen sich versuchen mit Fachärzten für Mund-, Kiefer- & Gesichtschirurgie fachlich gleichzustellen.

Klartext:  Ein Zahnarzt ist kein „Arzt für Zahnmedizin“ (Amtsgericht Tuttlingen Az.: 1 Cs 10 Js 9907/1622.05.2017). Der staatlich festgelegte Facharztstandard für Mund-, Kiefer- & Gesichtschirurgie mit Doppelapprobation sichert das höchste Qualifikationsniveau im Bereich der Kieferchirurgie und Gesichtschirurgie (Facharztkompetenz). Aufgrund dieses Facharztstandards sind Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen das Bindeglied zwischen Medizin und Zahnmedizin - insbesondere mit Blick auf operative Versorgungen in Kiefer und Gesicht.

Bereits ausgelieferte Werbeanzeigen und fragwürdige Formulierungen in der Außendarstellung mit Verwechslungsgefahr wie „Experten für Kieferchirurgie“, „Experten für Mund- und Kieferchirurgie“ oder „Kieferchirurg" (ohne Facharzttitel) sind ein augenscheinlich zweifelhafter Versuch seitens einiger Fach-Zahnärzte sich mit einem Facharzt für Mund-, Kiefer- & Gesichtschirurgie fachlich gleichzustellen. Ebenfalls erfolgte Darstellungen wie „Facharzt für Oralchirurgie“, „Facharzttitel für Oralchirurgie“ oder „Arzt mit kombinierter Ausbildung zum Oralchirurgen“ (ohne ärztliche Approbation) sind unzulässig, nicht existent - diese Darstellungen stellen eine strafbare Handlung dar.

Wichtig zu Ihrer Beurteilung: Formulierungen wie „Spezialisten oder Experten“ unterliegen jedenfalls keiner objektiven, fachlich medizinischen Überprüfung und sind keine Fachgebietsbezeichnungen.

Statt einer sinnvollen Aufklärung erfolgt eine konsequente Irreführung zum Patientennachteil.

Wir empfehlen bei kieferchirurgischen, implantologischen (Zahnimplantate) und gesichtschirurgischen Fragestellungen sich an eine Fachärztin oder einen Facharzt für  Mund-, Kiefer- & Gesichtschirurgie des Vertrauens zu wenden –  dort erhalten Sie eine qualifizierte fachärztliche Beratung, Therapieempfehlung und Behandlung. 

Weitere sachdienliche und transparente Informationen zur Fachärztin / zum Facharzt für Mund-, Kiefer- & Gesichtschirurgie erhalten Sie auch bei der Deutschen Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (DGMKG).

Für Rückfragen oder Anmerkungen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Download - Facharztstandard der Kiefer- & Gesichtschirurgie